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Private Krankenversicherung


Wer 2010 als Angestellter mehr als 49.950 Euro Brutto verdient hat, hat die Möglichkeit, ab dem 1.1.2011 in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die bisherige 3-Jahresregelung wurde abgeschafft.

 Mehr Leistung und dabei noch Geld sparen.

  • günstige Monatsbeiträge
  • konstante Beitragsentwicklung
  • hohe Leistungen für Zahnersatz, Implantate, Inlays,
  • Heilpraktiker und Vorsorgeuntersuchungen
  • Chefarztbehandlung im Krankenhaus in Ein- oder Zweibettzimmer 
  • Hohe Beitragsrückerstattung (bis zu 5 Monatsbeiträgen)
  • Krankengeld auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit
  • Beitragssicherung im Alter
  • Erweiterung des Versicherungsschutzes ohne Gesundheitsprüfung möglich

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*Test lt. Morgen & Morgen;

Beitragsanpassungen der deutschen Privaten Krankenversicherer von 1997 bis 2007

 

Angestellte bzw. Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen über der geltenden Pflichtversicherungsgrenze sowie Selbständige, Freiberufler und Beamte können sich privat versichern. Das krankenversicherungspflichtige Bruttoeinkommen von Arbeitnehmern muss im letzten Kalenderjahr die jeweils geltende Pflichtversicherungsgrenzeüberschritten haben. Die Pflichtgrenze beträgt für 2010 Brutto 49.950,- Euro jährlich.