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Beitragsanpassungen der deutschen Privaten Krankenversicherer von 1997 bis 2007
Angestellte bzw. Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen über der geltenden Pflichtversicherungsgrenze sowie Selbständige, Freiberufler und Beamte können sich privat versichern. Das krankenversicherungspflichtige Bruttoeinkommen von Arbeitnehmern muss im letzten Kalenderjahr die jeweils geltende Pflichtversicherungsgrenzeüberschritten haben. Die Pflichtgrenze beträgt für 2010 Brutto 49.950,- Euro jährlich.